Archiv: Gemeinde Ronneburg

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Rathaus & Service
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Archiv

Hauptbereich

Heckenschnitt und Straßenreinigung

icon.crdate18.08.2017

Heckenschnitt und Straßenreinigung

Ronneburg: Die Gemeinde Ronneburg weist auf die Verpflichtung der Grundstückseigentümer zum regelmäßigen Heckenschnitt und der Straßenreinigung hin. Gemäß § 27 Absatz 5 des hessischen Straßengesetzes sind die Eigentümer und Besitzer eines Grundstückes verpflichtet, die öffentlichen Straßen und Wege nicht durch Bewuchs zu beeinträchtigen. Hecken und Bäume sind daher über den Gehwegen bis in eine Höhe von mindestens 2,50 Meter und über der Fahrbahn bis in eine Höhe von mindestens 4,50 Meter an die Grundstücksgrenze ständig zurückzuschneiden.

Des Weiteren sind alle Grundstückseigentümer und Besitzer nach der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst verpflichtet, den Gehweg, die Rinne und die Hälfte der Fahrbahn entlang ihres Grundstückes zu reinigen und von Unkraut frei zu halten.

Diese Vorschriften dienen in erster Linie als Sicherheitsaspekte. Überwucherte Gehwege zwingen Fußgänger und insbesondere Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit Rollatoren oder Rollstühlen dazu, auf die Fahrbahn auszuweichen. Tiefhängende Äste über der Fahrbahn beschädigen Fahrzeuge oder verleiten die Fahrer zu unvermittelten Ausweichmanöver. Die Straßenreinigung dient der Freihaltung der Abläufe und Kanäle von Straßendreck und beugt der Beschädigung des Asphaltes und der Pflasterfugen durch Unkrautdurchwucherung vor, was beim Eindringen von Wasser im Winter zu Frostschäden führen kann.

Das Ordnungsamt gibt noch abschließend den Hinweis, dass die Brut- und Setzzeit nicht den Hecken- und Baumschnitt an Straßen aussetzt, da zum einen in der Regel nicht besonders tief in den Bewuchs eingegriffen werden muss und zum anderen die Verkehrssicherheit Vorrang hat.