Archiv: Gemeinde Ronneburg

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ronneburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ronneburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Rathaus & Service
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Archiv

Hauptbereich

Main-Kinzig-Bürgermeister setzen im Landtag ein Zeichen gegen das weitere Schröpfen der hessischen Kommunen

icon.crdate17.01.2014

Main-Kinzig-Bürgermeister setzen im Landtag ein Zeichen gegen das weitere Schröpfen der hessischen Kommunen

Rathauschefs engagieren sich in Wiesbaden für starke und lebenswerte Städte und Gemeinden – Enttäuschung: Nur SPD und Linke treffen sich mit Delegation aus dem Kreis – Weitere Aktionen angekündigt

Sie wollen starke, lebenswerte Kommunen und fordern ein Ende des ständigen Schröpfens hessischer Städte und Gemeinden: Die Bürgermeister aus dem Main-Kinzig-Kreis haben am Dienstag im hessischen Landtag ein klares Zeichen gegen die fortlaufenden Belastungen der kommunalen Familie gesetzt. Mit fünf unmissverständlichen Forderungen zur nachhaltigen Verbesserung der Finanz- und Haushaltssituation hessischer Kommunen im Gepäck reisten sie in die Landeshauptstadt, um den Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grüne, Linke und FDP die Erwartungen aus dem Main-Kinzig-Kreis schriftlich zu übergeben. Zur großen Enttäuschung der heimischen Rathauschefs nahmen sich aber lediglich die Fraktionen von SPD und Linke Zeit, um die Bürgermeister aus dem einwohnerstärksten hessischen Landkreis zu empfangen.

Stellvertretend für die Bürgermeister aus dem Main-Kinzig-Kreis formulierte der Vorsitzende der Bürgermeisterkreisversammlung, Friedhelm Engel aus Großkrotzenburg, die Erwartungen der Rathauschefs an die Fraktionen im hessischen Landtag: „In den zurückliegenden Jahren wurden uns Landesmittel entzogen und zugleich neue Aufgaben, insbesondere im Kinderbetreuungsbereich, auferlegt, ohne die dafür notwendige Finanzausstattung für die Kommunen zu schaffen. Wir erwarten, dass die hessischen Städte und Gemeinden endlich wieder als Partner auf Augenhöhe betrachtet werden und die Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich zurückgenommen werden.“

Die fünf Forderungen der Bürgermeisterkreisversammlung des Main-Kinzig-Kreises lauten:

1. Die Fraktionen im hessischen Landtag bekennen sich zu handlungs- und zukunftsfähigen Kommunen und werden konkrete Maßnahmen einleiten, um die Finanz- und Haushaltssituation der hessischen Kommunen in der neuen Legislaturperiode nachhaltig zu verbessern.

2. Vor dem Hintergrund des Urteils des Staatsgerichtshofes werden die verfassungswidrigen Kürzungen im kommunalen Finanzausgleich bereits für das Jahr 2014 zurückgenommen und die Summe der Schlüsselzuweisungen wieder um 345 Millionen Euro pro Jahr erhöht.

3. Weiterhin ist die so genannte Kompensationsumlage, die ebenfalls in der bisherigen Form verfassungswidrig ist, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2014 „ohne wenn und aber“ auszusetzen.

4. Für den Ausbau der Kinderbetreuung erhalten die Städte und Gemeinden durch das Land Hessen endlich eine vernünftige Finanzausstattung, die insbesondere den Betriebskosten für die Betreuung im U-3-Bereich gerecht wird. Hier ist darauf zu achten, dass nicht nur Bundesmittel weiter geleitet werden, sondern sich der Anteil des Landes an der U-3-Betreuung deutlich erhöht.

5. Das Konnexitätsprinzip wird durch die neue Landesregierung vorbehaltlos beachtet und es werden keine zusätzlichen Aufgaben, wie zum Beispiel die Schulkinderbetreuung, auf die Kommunen übertragen, ohne dafür einen hundertprozentigen Kostenersatz zu garantieren.

Für die SPD-Fraktion nahmen deren Vorsitzender Thorsten Schäfer-Gümbel sowie die Landtagsabgeordneten Nancy Faeser, Christoph Degen und Heinz Lotz die Forderungen der heimischen Bürgermeister entgegen. Für die Linkspartei kam deren parlamentarischer Geschäftsführer Hermann Schaus zum Termin mit den Bürgermeistern aus dem Main-Kinzig-Kreis. Friedhelm Engel machte dabei auch noch einmal die Zielrichtung der Aktion in Wiesbaden deutlich und kündigte an: „Das wird nicht das letzte Zeichen gewesen sein, das wir für starke und lebenswerte hessische Kommunen setzen, denn es muss eine der wichtigsten Aufgaben der neuen Landesregierung sein, die finanzielle Handlungs- und Leistungsfähigkeiten der Kommunen endlich wieder herzustellen. Mit dem Weiterreichen von oben nach unten muss endlich Schluss sein.“