Archiv: Gemeinde Ronneburg

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Rathaus & Service
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
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Bürgermeister Göllner und Hofmann: Finanzminister löst durch künftige kommunale Finanzausstattung keine Probleme

icon.crdate08.12.2014

Kommunaler Finanzausgleich 2016

Hammersbach/Ronneburg: Die Bürgermeister der Gemeinden Hammersbach und Ronneburg, Michael Göllner und Andreas Hofmann, kommen nach der Vorstellung des kommunalen Finanzausgleichs durch den hessischen Finanzminister Dr. Schäfer einhellig zu dem Ergebnis, dass die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs 2016 keine Probleme lösen, sondern noch mehr Probleme schaffen wird.
Vor Kurzem informierte der Finanzminister die Bürgermeister des Main-Kinzig-Kreises über seine Pläne, den Finanzstrom, den das Land Hessen seinen Kommunen weitergeben muss, neu zu ordnen. „Von einem Finanzstrom kann man hier nicht sprechen. Eher gleicht die Schieflage der kommunalen Haushalte in mehr als Zweidritteln der Hessischen Städte und Gemeinden einem Aderlass. Wir Kommunen bluten aus, indem wir alle Eigenmittel und Ressourcen aufbrauchen, sowie die Instandhaltung auf ein Minimum reduziert haben. Dies kann so nicht weiter gehen“, erklären die beiden Bürgermeister zu den völlig unzureichenden Plänen.
Insgesamt falle ein Grundproblem in den detaillierten Ausführungen des Finanzministers auf: Die Datenbasis, die zur Berechnung der Zahlen verwendet wurde, bleibt unklar. „Wenn der Finanzminister die Zahlen von 2011 bis 2013 nutzt, dann hat er die für Ihn günstigste Zahlenbasis gewählt. Denn die Haushaltszahlen dieser Jahre spiegeln nicht den eigentlichen Bedarf der Kommunen wider, sondern nur noch deren Versuche, die Defizite zu reduzieren. Alle Kommunen haben dazu ihre Ausgaben reduziert. Diese Zahlen anzuwenden, bedeutet, mit dem niedrigst möglichen Niveau zu kalkulieren. Das aber entspricht keinesfalls unserem Bedarf an nachhaltiger Instandhaltung“, so Michael Göllner und Andreas Hofmann weiter.
Kritisch sei auch zu sehen, dass in diesem Zeitraum mit der Umsetzung neuer gesetzlicher Verpflichtungen im Krippenbereich die Ausgaben der Kommunen gleichzeitig weiter gesteigert wurden. Die wahren Betreuungskosten im Krippenbereich den Kommunen und Eltern alleine aufzubürden, sei völlig unzumutbar. Seine Kostenbeteiligung für die Krippen- und Kindergartenplätze habe das Land mit dem neuen Kinderfördergesetz erneut auf einem viel zu geringen Niveau festgeschrieben. „Wir fordern vom Land eine klare Beteiligung durch einen festgesetzten Sockelbetrag, der sich an den Ländern Bayern und Baden-Württemberg orientiert. Hier trägt das Land 40% der Kosten, die Kommunen 40% und die Eltern 20%.“ Mit einer solchen Orientierung an den Nachbarn könne auch in Hessen dauerhaft für klare Verhältnisse gesorgt werden, so die beiden Bürgermeister.
Erbost sind die Bürgermeister auch darüber, dass der Finanzminister 2016 keine höhere Summe an die Kommunen auszahlen will wie bereits 2014. „Natürlich kann man nicht jedes Jahr mehr Geld fordern, aber man muss schon zur Kenntnis nehmen, dass wie bei jedem Privatbürger auch bei den Kommunen alles teurer wird“, erklären die Bürgermeister. „Besonders ärgerlich ist in diesem Zusammenhang die Aussage, Hammersbach und Ronneburg gehörten zu den „Gewinner-Kommunen“. Sie würden schließlich 2016 33.375 € bzw. 45.000 € mehr erhalten. Misst man diese Zahlen an einer 2,4 %-Tariferhöhung gemäß TVÖD, dann bräuchten wir das Geld schon 2015 zweimal. Die Haushaltsdefizite unserer Gemeinden, die 2014 bei etwa 500 - 600.000 € liegen, lassen sich damit schon gar nicht abbauen“, sehen die beiden Bürgermeister ein grundlegendes Problem. Denn nimmt man die Defizite und rechnet sie gegen die prognostizierten Mehreinnahmen, dann gibt es nur ein Ergebnis: Man kann mit 45.000 € kein Defizit von 530.000 € ausgleichen.
„Wenn der Finanzminister sich feiert, dass mit seinen Vorschlägen 60 % der Kommunen mehr Geld bekommen würden, verschweigt er, dass mit diesem Tropfen auf den heißen Stein keine dieser kommunen ihren Haushalt ausgleichen kann. Ein großer Teil des angeblichen Gewinns resultiert übrigens daraus, dass die verfassungswidrige Kompensationsumlage ab 2016 entfällt“, machen die beiden Bürgermeister deutlich.
Das alles lasse nur die Schlussfolgerung zu, dass die hessischen Städte und Gemeinden vom Land gezwungen werden, an der Steuer- und Gebührenschraube zu drehen. Statt für eine auskömmliche Finanzierung seiner Kommunen zu sorgen, gebe das Land den Zwang zu Steuer- und Gebührenerhöhungen an die Rathäuser ab, ohne dazu stehen zu wollen. „Insgesamt stellt sich hier doch die Frage, was wir unseren Bürgerinnen und Bürgern in Zukunft noch zumuten sollen. Der Konsolidierung unserer Haushalte stehen weiter wachsende Aufgaben gegenüber, die mehr Geld kosten. Sollen wir nun jedes Jahr unseren Bürgerinnen und Bürger mehr Geld wegnehmen? Wir fragen uns, wo ist das Limit, Herr Finanzminister? Welche Besteuerung und Abgabenlast kann ein Bürger oder eine Familie ertragen?“, wehren sich Bürgermeister Michael Göllner und Andreas Hofmann gegen die Vorstellung endloser Erhöhungen auf dem Rücken der Steuerzahler.
Zusätzlich verweisen die Bürgermeister auf Ungerechtigkeiten bei der Grundsteuer B, denen der Finanzminister allerdings nicht mit Reformvorschlägen begegnen möchte. Er wolle dies lieber den Verfassungsrichtern überlassen. Hierzu liege ein Zeitplan vor, der auch für 2017 wahrscheinlich noch keine Neuerung vorsieht. „Der Finanzminister fordert von uns, Einnahme-Potentiale zu erschließen, aber gerechte Grundlagen dafür schafft er nicht. Wir können ja nur an der Grund- und Gewerbesteuer drehen oder Gebühren erhöhen. Die Hessische Gemeindeordnung lässt die Erschließung neuer Einnahmemöglichkeiten gar nicht zu“, hinterfragen die beiden Bürgermeister die Forderungen des Ministers, der offensichtlich zufrieden damit ist, dass Bürger in Neubaugebieten erheblich mehr Grundsteuer zahlen müssen, als gleichwertige Anwesen älteren Datums mit nicht minderer Wohnqualität.
Aus Sicht der beiden Bürgermeister kann es für die Finanzprobleme der Städte und Gemeinden nur eine tragfähige Lösung geben, wenn dem Kommunalen Finanzausgleich wieder die 360 Millionen € zugeführt werden, die seit 2011 vom Land einbehalten werden. „Wir fordern vom Land nichts weiter, als seinen verfassungsgemäßen Verpflichtungen nachzukommen und die Kommunen angemessen zu unterstützen. Mit der vorgelegten Neuregelung erfüllt das Land diese Verpflichtung offensichtlich nicht. So bleibt nur ein Fazit zu ziehen: Das Land kommt seinen Fürsorgepflichten nicht nach und ordnet jährliche kommunale Steuer- und Gebührenerhöhungen an, die die Bürgerschaft empfindlich treffen werden“, so die beiden Bürgermeister.