Archiv: Gemeinde Ronneburg

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ronneburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Ronneburg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild
Rathaus & Service
In der Gemeinde Ronneburg in Hessen
Archiv

Hauptbereich

Verbandsversammlung: Große Zufriedenheit mit dem Verlauf des Geschäftsjahres 2019 im Abwasserverband »OBERER FALLBACH«

icon.crdate13.12.2019

Pressemitteilung zur Verbandsversammlung am Mittwoch, 03. Dezember 2019

Verbandsversammlung: Große Zufriedenheit mit dem Verlauf des Geschäftsjahres 2019 im Abwasserverband »OBERER FALLBACH«

Pressemitteilung zur Verbandsversammlung am Mittwoch, 03. Dezember 2019

Jedes Jahr führt der Abwasserverband »OBERER FALLBACH« vor Weihnachten die Versammlung zur Einbringung des Haushaltes  für das kommende Jahr durch. Außerdem stehen der Bericht aus der Verbandsarbeit sowie der Haushaltsvollzug auf der Tagesordnung. Die Mitglieder des Verbandsvorstandes und der Verbandsversammlung werden über den Stand der aktuellen Entwicklungen informiert.

Am Dienstag, den 03. Dezember 2019, tagten Verbandsvorstand und Verbandsmitglieder zu einer umfangreichen Tagesordnung in der Gaststätte „Zum Deutschen Hof“, deren Hauptpunkte waren u.a. der Haushaltsplan für das Jahr 2020, der Bericht des Gewässerschutzbeauftragen, Berichte zur Verbandsarbeit und Vorbereitungen für die künftige Klärschlamm-Entwässerung bzw. -Entsorgung. Auch die künftige Steigerung der Verbandsumlage war Thema, die aber für 2020 erstmal aufgrund der vielfältigen Veränderungen und der guten wirtschaftlichen Situation des Abwasserverbandes nicht vorgenommen werden soll. Die Mitglieder der Verbandsversammlung zeigten sich mit der Entwicklung des Abwasserverbandes und der geleisteten Arbeit sehr zufrieden.

„Nach Jahren der Investitionen in die Anlage zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen im Jahr 2020 klar die Maßnahmen zur künftigen Klärschlamm-Entwässerung und –Entsorgung im Vordergrund. Auch sind im Jahre 2020 der Austausch der Räumerlaufleiste im Nachklärbecken und  mehrerer technischen Anlagen vorgesehen. Der überwiegende Anteil der Investitionskosten wird in eine maschinelle Klärschlammentwässerung fliesen. Wofür inklusive aller notwendigen Umbauarbeiten alleine 410.000€ vorgesehen sind. Weitere technischen Anlagenteile müssen auf den Stand der Technik gebracht werden und Investitionen belaufen sind insgesamt auf 469.000€“, erklärt Verbandsvorsteher Andreas Hofmann, der auch Bürgermeister der Gemeinde Ronneburg ist. Dementsprechend stand natürlich der Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 im Vordergrund. Geschäftsführer des Abwasserverbandes, Dieter Ertl, stellte ein Zahlenwerk vor, welches ein Defizit von ca. 40.000 € aufweist. Einnahmen von 499.003€ stehen Ausgaben von 537.912€ gegenüber. Kreditaufnahmen sind wegen der guten wirtschaftlichen Situation des Abwasserverbandes keine geplant. Der Schuldenstand wird sich zum 31.12.2020 nur noch auf rund 18.000 € belaufen. Die Verbandsumlage wird auf dem gleichen Niveau wie die letzten Jahre gehalten und liegt bei 85,00€ pro Einwohner, welche die Kommunen Ronneburg und Büdingen gemäß Einwohnerschlüssel an den Verband abführen. „Ziel ist den guten Vermögensbestand des Abwasserverbandes für die Veränderungen der künftigen Klärschlamm-Entwässerung und –Entsorgung zu nutzen und sich möglichen Strafzinsen zu entziehen. Dafür soll auch nochmals die Verbandsumlage konstant gehalten werden. Klar ist, dass die gesetzlichen Vorgaben für die Klärschlammverwertung zukünftig zu deutlich erhöhten Verbandsausgaben beitragen werden und unweigerlich in den Folgejahren mit einer deutlichen Anpassung der Verbandsumlage zu rechnen ist. Gerade aus diesem Grund haben wir uns für eine interkommunale Lösung der Klärschlamm-Verwertung mit dem Main-Kinzig-Kreis eingesetzt“, erläutert der Verbandsvorsteher die Vorgehensweise für das Jahr 2020. Die Verbandsversammlung verabschiedete bei einer Gegenstimme den Haushaltsentwurf für 2020.

Große Bedeutung und großes Interesse bestand wie jedes Jahr am Bericht des Gewässerschutzbeauftragten,  Herrn Semmel. Seinem Bericht zufolge ist die Reinigungsleistung der Kläranlage erstklassig. Dies wird auch durch turnusmäßige und unangemeldete Überprüfungen des Regierungspräsidiums Darmstadt bestätigt. „Leider gibt es aber auch immer wieder Einträge in das Abwassersystem, die der Kläranlage und den Beschäftigen zu schaffen machen. Die Verbandsversammlung sieht den Bedarf erneut Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen, um zu erklären „was in den Abfluss gehört und was nicht“. Unnötige Verunreinigungen, Lebensmittelreste und ähnliches können die Arbeit der Kläranlage stören, die Betriebskosten erhöhen und  enormen Handlungsaufwand erzeugen, der dann auch zu enormen Kosten für uns Alle führt. Demnach fordern wir die Bevölkerung auf sicherzustellen, dass nur ins Abwasser kommt, was dort auch hineingehört“, kündigt Verbandsvorsteher und Bürgermeister Andreas Hofmann entsprechende Beiträge in den kommunalen Mitteilungsblättern des Jahres 2020 an.

 

Zum Abschluß der Versammlung bedankte sich der Verbandsvorsteher bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die geleistete Arbeit im Jahr 2020 und wünschte allen Anwesenden eine schöne Adventszeit.